Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz ist gut. Aber die intransparente Finanzierung schafft grosse Probleme. Fehlanreize verteuern die Prämien und schaden den Patientinnen und Patienten. Die einheitliche Finanzierung korrigiert diese Mängel und stellt die Weichen für die Zukunft. Ein breit aufgestelltes Komitee vertritt die Parlamentsmehrheit und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 24. November die Annahme dieser wichtigen Änderung im Krankenversicherungsgesetz.
Jährlich grüsst der Prämienhammer. Und die ganze Schweiz fordert Massnahmen. Nun liegt eine Lösung auf dem Tisch. Am 24. November stimmt die Schweiz über die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen ab. Dabei geht es um Folgendes:
Heute werden ambulante Leistungen (d.h. Leistungen in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin, in der Apotheke oder im Spital ohne Übernachtung) nur von der Krankenversicherung und somit zu 100 Prozent durch die Prämien finanziert. Die Kosten im ambulanten Bereich beliefen sich im Jahr 2022 auf rund 23 Milliarden Franken. Bei stationären Leistungen (d. h. Behandlungen im Spital mit Übernachtung) beteiligt sich der Wohnkanton mit mindestens 55 Prozent an den Kosten. Der Rest wird von der Krankenversicherung bezahlt. Die Kosten im stationären Bereich beliefen sich 2022 auf rund 15 Milliarden Franken. Die Kosten für Leistungen der Pflege (hier sind Leistungen im Pflegeheim oder durch die Spitex gemeint) werden heute zu ca. 54 Prozent durch die Prämien und zu 46 Prozent durch den Wohnkanton oder die Wohngemeinde bezahlt. Die Kosten für Pflegeleistungen beliefen sich 2022 auf rund 6 Milliarden Franken¹.
Neu sollen alle Leistungsbereiche einheitlich finanziert werden. Höchstens 73.1 Prozent sollen die Prämienzahlenden übernehmen, mindestens 26.9 Prozent müssen die Kantone finanzieren. Mit diesem Systemwechsel holt man alle Akteure ins gleiche Boot. Gemeinsame Finanzierung bedeutet auch gemeinsames Interesse an den Gesamtkosten.
Heutige Finanzierung bestraft die Prämienzahlenden
Der medizinische Fortschritt erlaubt, dass immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden können. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, es spart Kosten und Personalressourcen. Leider profitieren die Prämienzahlenden im aktuellen Finanzierungssystem nicht davon. Im Gegenteil. Weil sie im ambulanten Bereich 100 Prozent der Kostenlast tragen, ist eine ambulante Behandlung für sie teurer, als wenn die Behandlung stationär erfolgt. Es ist ungerecht und völlig absurd, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler mehr bezahlen müssen,obwohl Kosten gespart werden. Darum kommt in der Schweiz die Ambulantisierung nicht vom Fleck. Denn wo heute ambulantisiert wird, steigen die Prämien.
Die Reform entlastet die Prämienzahlenden
Das heutige verkorkste Finanzierungssystem bremst uns aus. Es ist nicht zukunftsfähig. Die Reform korrigiert diesen schwerwiegenden Fehler. Sie macht, dass sich die Kantone auch an den ambulanten Kosten beteiligen müssen. Und weil der Verteilschlüssel auf dem Niveau von 2016/19 fixiert wurde, führt diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bei der Einführung im Jahr 2028 zu einer entscheidenden Prämienentlastung gegenüber dem Status Quo.
Konkret: Die verstärkte Ambulantisierung birgt ein Sparpotenzial in Milliardenhöhe. Allein durch die Reform können durch bessere Koordination und vermehrte ambulante Behandlungen jährlich 440 Millionen eingespart werden. Das ist aber längst nicht alles. Mit der einheitlichen Finanzierung beteiligen sich die Kantone an den Kosten der ambulanten Behandlungen. Das hat bei Einführung der Reform eine Prämienentlastung von rund 2 Milliarden Franken zur Folge. Die Prämienzahlenden und die Steuerzahlenden profitieren von der Ambulantisierung. Die einheitliche Finanzierung stärkt die qualitativ hochstehende Versorgung und stellt die nötigen Weichen für ein Gesundheitswesen mit Zukunft.
¹ Quelle: Erläuterungen des Bundesrats – Volksabstimmung vom 24.11.24