Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen korrigiert Fehlanreize, stärkt die Kantone und entlastet die Prämienzahlenden. Die Kantonsregierungen empfehlen die Gesundheitsreform am 24. November 2024 deshalb zur Annahme. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat diese Haltung an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2024 bekräftigt.
Hier geht es zur Medienmitteilung der GDK des 25. Oktobers 2024.